Teilnahme­bedingungen

für das auswahl-verfahren für die 100.000,00 € Startkapital von lexware

Präambel

Die Teilnahme am nachfolgend beschriebenen Auswahlverfahren für die 100.000,00 € Startkapital von Lexware unterliegt ausschließlich diesen Teilnahmebedingungen.

Das Auswahlverfahren besteht aus einem Online-Bewerbungsverfahren, in dem der Veranstalter aus allen Bewerber:innen eine Vorauswahl von mindestens 20 Bewerber:innen trifft.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wählt eine Expert:innen-Jury aus der Vorauswahl zehn Finalist:innen aus. Die Teilnahme am Auswahlprozess durch die Expert:innen-Jury sowie der öffentliche Abstimmungsprozess unterliegt gesonderten Teilnahmebedingungen sowie ggf. abzuschließenden Teilnahmevereinbarungen.

Durch einen öffentlichen Abstimmungsprozess wird einer der 10 Finalist:innen ermittelt, der die 100.000,00 € Startkapital erhält.

1. Veranstalter

Veranstalter des Auswahlverfahrens ist die

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

Munzinger Straße 9

79111 Freiburg i. Br.

(nachfolgend „Veranstalter“).

2. Teilnahme­voraussetzungen

(1) Teilnehmen können alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren sowie alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen des Privatrechts mit ständigem Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gegründet haben oder zum Zeitpunkt der Bewerbung unmittelbar vor Gründung eines Unternehmens in der Bundesrepublik Deutschland stehen. Mitarbeitende des Veranstalters und Mitarbeitende der mit dem Veranstalter i.S.d §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, sowie deren Angehörige, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Im Falle der Bewerbung von rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen ist eine natürliche Person, stellvertretend als „Absender der Bewerbung“ zu benennen. Diese Person muss die Voraussetzungen aus Ziff. 2 Abs. 1 erfüllen.

(3) Darüber hinaus darf nur teilnehmen, wer das auf der Website www.dein-traum.lexware.de hinterlegte Bewerbungsformular für die Teilnahme am Auswahlverfahren vollständig und der Wahrheit entsprechend ausgefüllt und ihr/sein Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen bestätigt hat.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, von den Bewerber:innen geeignete Nachweise für das Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen gem. Abs. 1 zu verlangen.

(5) Die Teilnahme am Auswahlverfahren ist nur in dem Zeitraum zwischen dem 15.11.2023 und dem 16.02.2024 möglich. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Frist für den Bewerbung zu verlängern. Darüber wird der Veranstalter auf der oben genannten Website in angemessener Weise informieren.

(6) Eine mehrfache Teilnahme am Auswahlverfahren ist ausgeschlossen.

3. Bereitstellung von Inhalten, Rechte an Inhalten

(1) Wenn und soweit Bewerber:innen im Rahmen des Auswahlverfahrens Inhalte wie bspw. Fotos, Videos oder Textbeiträge bereitstellen, räumt der/die Bewerber:in dem Veranstalter und den mit ihm i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, das unentgeltliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und unterlizenzierbare, einfache Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Davon umfasst ist insbesondere (1) das Recht der Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, d. h. das Recht, die Inhalte, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten, insbesondere im Rahmen der 100.000,00 €-Startkapital-Aktion von Lexware, unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder öffentlich wiederzugeben; (2) das Recht der Zurverfügungstellung auf Abruf, d. h. das Recht, die Inhalte abzuspeichern, für die Öffentlichkeit bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten, auch auf mobilen Endgeräten und Social-Media-Kanälen; (3) das Recht der öffentlichen Wiedergabe, d. h. das Recht, die Inhalte gewerblich oder nicht gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger bzw. andere Datenträger in allen Formaten, unter Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich wiederzugeben (Free-TV, Pay-TV, Pay-per-View, Video-on-Demand, Near-Video-on-Demand, etc.); (4) das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht die Inhalte, unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte, beliebig umzugestalten und zu bearbeiten (5) das Werberecht, d. h. das Recht, die Inhalte für die Bewerbung der 100.000,00 €-Startkapital-Aktion von Lexware, auch in jeglichen anderen Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in Printmedien zu verwenden. Die Rechtseinräumung umfasst auch eine ausschnittsweise Benutzung der Inhalte und eine Benutzung in Verbindung mit anderen Inhalten.

(2) Der/Die Bewerber:in versichert, dass er/sie uneingeschränkt über alle Urheber-, Verwertungs- und sonstigen Rechte an den bereitgestellten Inhalten besitzt. Hat der/die Bewerber:in die Rechtsverletzung zu vertreten, stellt der/die Bewerber:in den Veranstalter diesbezüglich von allen eventuellen Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung, welche im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

4. Ausschluss von der teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Bewerber:innen ohne Vorankündigung von der Teilnahme auszuschließen, wenn persönliche Angaben und Informationen nicht der Wahrheit entsprechen, unvollständig oder irreführend sind, wenn Bewerber:innen das Auswahlverfahren unzulässig beeinflussen oder manipulieren oder dies versuchen, und/oder schuldhaft gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen. Insbesondere rechtfertigt der Versuch einer mehrfachen Teilnahme den Ausschluss vom Auswahlverfahren. Wird das Bestehen eines Ausschlussgrundes erst nachträglich festgestellt, ist der Veranstalter berechtigt Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

5. abbruch des auswahl­verfahrens

(1) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Auswahlverfahren jederzeit aus wichtigem Grundohne Vorankündigung abzubrechen.

(2) Wichtig sind insbesondere solche Gründe, die den planmäßigen Ablauf des Auswahlverfahrens stören oder verhindern würden, so etwa das Auftreten von Computerviren, Fehler der Soft- und/oder Hardware und/oder andere technische und/oder rechtliche Gründe. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten von Bewerber:innen verursacht wird, ist der Veranstalter berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.

6. Haftungs­beschränkungen

(1) Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei einer vom Veranstalter übernommenen Garantie, sowie bei Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

(3) Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.

(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe des Veranstalters.

7. Soziale Netzwerke

Es wird darauf hingewiesen, dass soziale Netzwerke (wie insbes. Facebook, X, Instagram, LinkedIn oder Xing) nicht mit dem Auswahlverfahren in Verbindung stehen.

8. Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Freiburg im Breisgau.

(3) An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

Stand November 2023.